Das Bietverfahren

Ablauf, Vorteile und vieles mehr

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Sollte ein Verkäufer sein Haus veräußern wollen, so besteht durch ein Bieterverfahren die Möglichkeit, seine Immobilie an einen Höchstbietenden Käufer zu verkaufen. Die Käufer schauen sich die Immobilie vorerst an und können danach ein Angebot abgeben, zu welchem Preis ein Hauskauf in ihrem Sinne stattfinden könnte.

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Autor: Emma Steinbacher

 

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Ob privat oder öffentlich, ein Bieterverfahren bei Immobilien schafft einen Wettbewerb unter den Käufern. Im folgenden Beitrag werden wir das Bieterverfahren im Detail betrachten und die Vor- und Nachteile für beide Parteien beleuchten. Hierbei gehen wir auch auf die verschiedenen Typen eines Bieterverfahrens ein, wie zum Beispiel das offene, private und strukturierte Bieterverfahren.

Was bedeutet das Bieterverfahren?

Ein Bieterverfahren ist eine besondere Methode im Immobilienbereich, bei der potenzielle Käufer Gebote für eine Immobilie abgeben können. Schließlich vergibt der Verkäufer die Immobilie meist an den Höchstbietenden.

Doch hierbei stellt sich die Frage: Was ist ein Bieterverfahren?
Bei diesem Verfahren wird es dem Verkäufer ermöglicht, den besten Preis für seine Immobilie zu erzielen, da die Kaufinteressenten miteinander konkurrieren.

In einem Bieterverfahren können Käufer ihr Kaufgebot in schriftlicher Form abgeben. Der Verkäufer hat das Recht, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Diese Form bietet sowohl Verkäufern als auch Käufern eine transparente und wettbewerbsorientierte Möglichkeit, den besten Deal zu erzielen.

Durch die Rechtsgrundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §311b, ist ein Bieterverfahren jedoch nicht gleich rechtsbindend, da jede Eigentumsübergabe eine notarielle Beurkundung benötigt, um rechtskräftig zu sein.

Frage

 Gebotsverfahren in Kürze zusammengefasst

Um ein Bieterverfahren bei Immobilienverkauf besser verstehen zu können, haben wir einen Ablauf von einem Bieterverfahren in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengefasst.

1. Bewertung und Vorbereitung für das Bieterverfahren:

Bevor eine Auktion beginnen kann, wird das Haus bewertet und ein Startpreis festgelegt. Der Startwert ist jedoch kein Festpreis, sondern ein Mindestwert, bei dem nach oben geboten wird. Das Gebot muss also höher ausfallen als der Startwert, da er nur als Ausgangspunkt für die Gebote der potenziellen Käufer dient.

2. Vermarktung und Bekanntmachung:

Die Immobilie wird am Markt beworben, um möglichst viele potenzielle Käufer anlocken zu können.

3. Besichtigungstag:

Sobald wir einige Interessenten sammeln konnten, bieten wir Ihnen einen Besichtigungstermin zu einem festgelegten Besichtigungstag an. An diesem Tag können die Interessenten kommen, um sich einen ersten Eindruck der Immobilie verschaffen zu können.

4. Abgabe der Gebote:

An dem Besichtigungstag erhalten die Interessenten einen Gebotszettel. Auf diesem tragen sie ihr Gebot ein. Die Gebote sind verbindlich und müssen in der Regel spätestens eine Woche nach dem Besichtigungstermin bei uns abgegeben werden.

5. Sammlung der Gebote:

Sobald wir alle Gebote erhalten haben, setzen wir uns zusammen und werten diese aus. Sofern der Verkäufer zustimmt, erhält normalerweise der Bietende mit dem höchsten Gebot den Zuschlag.

6. Finanzierungsbestätigung:

Um jedoch einen Kaufvertrag erstellen lassen zu können, wird eine Finanzierungsbestätigung benötigt. Diese zeigt an, ob der Kaufinteressent den gebotenen Kaufpreis wirklich zahlen kann.

Vertragsabschluss

7. Vertragsabschluss:

Sobald der Verkäufer dem Gebot des Interessenten zugestimmt hat, kann ein Kaufvertrag geschlossen werden.

Die einzelnen Schritte eines Bieterverfahrens können sehr komplex sein. Daher helfen wir Ihnen als Immobilienmakler sowohl beim Verkauf als auch bei Ihrem Angebot für ein Hauskauf gerne weiter.

Wie sicher ist ein Bieterverfahren aus Sicht eines Verkäufers?

Aus der Sicht eines Verkäufers bietet ein Bieterverfahren beim Immobilenverkauf sowohl Chancen als auch Risiken. Hierin besteht die Chance, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen.
Dies passiert, indem mehrere Käufer in einen Wettbewerb eintreten, um ein Höchstgebot abzugeben. Da die Immobilie häufig an den Meistbietenden verkauft wird, möchten einige Interessenten ein höheres Gebot abgeben. Dies kann den Verkäufer ein finanzieller Vorteil bieten, vor allem, wenn die Immobilie begehrt ist.

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Für den Verkäufer lohnt es sich also besonders dann, seine Immobilie über ein Bieterverfahren zu veräußern, wenn die Nachfrage in der Region sehr hoch ist, oder wenn man davon überzeugt, seien kann, dass es mehrere Interessenten geben wird.

Sollten Sie sich unsicher sein, helfen wir Ihnen als Immobilienmakler gerne weiter!
Allerdings gibt es auch Risiken, die zu beachten sind. Ein Risiko beim Bieterverfahren besteht darin, dass der Verkaufspreis noch unsicher ist und von den Geboten der Kaufinteressenten abhängt.

Da sich jedoch die Frage stellt wer bei mehreren Interessenten die Immobilie bekommt, kann dies zu Enttäuschungen führen. Auch kann ein zu komplexes Bieterverfahren Käufer abschreiben und die Auswahl der besten Gebote beeinträchtigen. Darüber hinaus erfordert die Vorbereitung und Werbung für ein Bieterverfahren zusätzliche Kosten und viel Zeit.

Wie Suite 11 Ihnen zur Seite stehen kann

Auch ein erfahrener Immobilienmakler kann im Bieterverfahren eine entscheidende Rolle spielen, sei es für Verkäufer oder Käufer. Wir als Team der Suite 11 aus Hanau stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Durch unser Fachwissen und unsere Marktkenntnisse sind wir ein wertvoller Partner im Bieterverfahren.

Wir unterstützen den Verkäufer, seine Immobilie bestmöglich zu präsentieren, helfen aber auch gleichzeitig den Käufern bei der Suche nach passenden Angeboten. Um einen realistischen Startpreis festlegen zu können, bewerten wir die Immobilie objektiv und analysieren dabei den Markt ganz genau. Damit wir möglichst viele potenzielle Interessenten anlocken können, erstellen wir ein auf die Immobilie angepasstes Exposé und führen eine gezielte Vermarktung durch.
Vor dem Besichtigungstag prüfen wir vorab die Bonität und Ernsthaftigkeit der Interessenten. Somit stellen wir sicher, dass unter den Anfragen, möglichst viele potenzielle Käufer teilnehmen.

Begleitung durch Suite 11

Begleitung durch Suite 11:

Wir als Suite 11 unterstützen den Verkäufer dabei, den gesamten Prozess im Bieterverfahren transparent und reibungslos zu gestalten. Wir begleiten Sie von der Vorbereitung eines anschaulichen Exposés bis hin zur Vertragsunterzeichnung. Auch den Käufern helfen wir gerne bei der Abgabe ihrer Gebote.

Während dem Verfahren stellen wir sicher, dass alle Beteiligten bestmöglich über den aktuellen Stand informiert werden. Auch bei rechtlichen Aspekten des Bieterverfahrens, einschließlich Vertragsprüfung und -Abschluss helfen wir gerne weiter.

Das sind die Vor- und Nachteile

Vorteile

Ein Bieterverfahren bietet sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer einige Vorteile.
Hier sind die Hauptvorteile eines Bieterverfahrens auf einem Blick:

Nachteile

Bei einem Bieterverfahren gibt es jedoch auch Nachteile.
Hier sind die Hauptnachteile eines Bieterverfahrens auf einen Blick:

  • Höhere Verkaufspreise:
    Da viele potenzielle Käufer in einem Wettbewerb stehen und jeder ein möglichst hohes Gebot abgeben möchte, kann das Bieterverfahren dazu führen, dass der Verkäufer bessere Preise für seine Immobilie erzielt.
  • Unsichere Verkaufspreise:
    Ein Bieterverfahren wird mit keinem endgültigen Verkaufspreis, sondern nur mit einem Startwert inseriert. Der Verkaufspreis hängt von den Geboten der potenziellen Käufer ab. Dies kann zu Unsicherheit führen, gerade wenn der erzielte Preis unter der Erwartung des Verkäufers liegt.
  • Transparenz:
    Da häufig alle Gebote offengelegt werden, sorgt ein Bieterverfahren für viel Transparenz. Die Käufer haben somit mehr Vertrauen und es minimiert die Unsicherheit im Verkaufsprozess.
    • Komplexität:
      Ein Bieterverfahren erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Verwaltung, was zusätzlichen Aufwand bedeuten kann. Außerdem müssen sowohl die Verkäufer als auch die Käufer darauf achten, dass sie dabei die Regeln und Bedingungen einhalten.
    • Schnellere Verkaufsabwicklung:

      Da ein festgelegter Zeitrahmen für das Verfahren vorgegeben ist, kann ein Bieterverfahren meist schneller abgeschlossen werden als ein normaler Verkauf.

    • Kosten:
      DWeitere zusätzliche Kosten können die Vorbereitung und Werbung für das Bieterverfahren verursachen.
    • Verkäufer behalten die Kontrolle:
      Die Verkäufer behalten die Kontrolle über den Verkaufsprozess und können entscheiden, ob sie ein Angebot annehmen oder ablehnen wollen.
    • Stress für Käufer
      Ein zu komplexes oder wettbewerbsintensives Bieterverfahren kann potenzielle Käufer abhalten. Dies kann die Chance auf hohe Angebotspreise beeinträchtigen.

    All diese Vorteile machen das Bieterverfahren zu einer attraktiven Option für Verkäufer, die den bestmöglichen Preis für ihre Immobilie erzielen möchten, aber auch für den Käufer, die eine fairere Chance haben möchten, ihre Traumimmobilie zu erwerben.

    • Risiko von Überbietungen:
      Gerade in wettbewerbsintensiven Bieterverfahren besteht das Risiko, dass Käufer in den Eifer des Wettbewerbs geraten und mehr bieten, als sie sich eigentlich leisten können.

    Obwohl das Bieterverfahren viele Vorteile bieten kann, sollten Verkäufer und Käufer auch die potenziellen Nachteile sorgfältig abwägen und die spezifischen Marktbedingungen und ihre eigenen Ziele berücksichtigen, bevor sie sich dafür entscheiden.
    Wir als Suite 11 beraten Sie gerne!

    Diese Arten von Verfahren gibt es

    Offenes Bieterverfahren

    Offenes Bieterverfahren

    Privates Bieterverfahren

    Privates Bieterverfahren

    Strukturiertes Bieterverfahren

    Strukturiertes Bieterverfahren

    Offenes Bieterverfahren

    Eine spezielle Form des Bieterverfahrens ist das offene Bieterverfahren. Hierbei wird die Immobile öffentlich zum Verkauf angeboten. Alle Interessenten können an dieser Art von Bieterverfahren mitmachen und ein Gebot abgeben. Außerdem ergibt sich aus dem Einreichen eines Gebotes, weder für den Bieter noch für den Verkäufer eine rechtliche Verpflichtung.

    Das sind die Hauptmerkmale und Besonderheiten eines offenen Bieterverfahrens:

    1. Öffentliche Bekanntmachung:

    Im Gegensatz zur herkömmlichen Verkaufsmethode, bei der die Immobilie möglicherweise nur an ausgewählten Interessenten angeboten wird, erfolgt beim offenen Bieterverfahren eine öffentliche und breite Bekanntmachung. Um möglichst viele potenzielle Käufer anzulocken, wird die Immobile auf vielen verschiedenen Plattformen beworben.

    2. Transparenter Wettbewerb:

    Das offene Bieterverfahren zeichnet sich durch eine maximale Transparenz aus. Die Bieter geben ihre Gebote öffentlich ab und haben gleichzeitig die Möglichkeit, die Angebote der Konkurrenz zu verfolgen. Dies sorgt für einen offenen und fairen Wettbewerb.

    3. Startpreis:

    Der Verkäufer legt einen Startpreis fest, der als Ausgangspunkt für die Gebote dient. Die Bieter geben ihr Angebot über diesem Wert ab.

    Offenes Bieterverfahren

    4. Zeitrahmen:

    In der Regel hat das offene Bieterverfahren einen festgelegten Zeitrahmen, in dem die Gebote eingerichtet werden können. Am Ende dieses Zeitraums werden die Angebote geöffnet und geprüft.

    5. Zuschlag:

    Sofern der Verkäufer zustimmt, erhält der Bieter mit dem höchsten Gebot den Zuschlag. Aufgrund des Wettbewerbs kann der Verkaufspreis beim Bieterverfahren oft höher ausfallen als erwartet.

    6. Flexibilität:

    Sowohl Verkäufer als auch Käufer haben die Flexibilität, ihre Entscheidung während des Verfahrens zu treffen. Der Verkäufer kann das Höchstgebot akzeptieren oder auch ablehnen, wobei die Käufer die Gebote selbstständig anpassen können.

    Privates Bieterverfahren

    Das private Bieterverfahren ist eine diskrete Methode des Immobilienverkaufs. Es bietet Verkäufern die Möglichkeit, ihre Immobilie ohne öffentliche Aufmerksamkeit zu verkaufen. Dies kann besonders attraktiv sein, wenn Verkäufer eine gezielte Einladung von potenziellen Käufern bevorzugen. Dennoch sollten beide Parteien die spezifischen Regeln und Bedingungen des private Bieterverfahrens in ihrer Region berücksichtigen.

    Das sind die Hauptmerkmale und Besonderheiten des privaten Bieterverfahrens:

    1. Diskretion und Privatsphäre:

    Um den Verkäufern eine höhere Privatsphäre zu bieten, wird das private Bieterverfahren im Gegensatz zum offenen Bieterverfahren nicht öffentlich beworben. Die Immobilie wird möglicherweise nur ausgewählten, potenziellen Käufern angeboten. Dies bietet Verkäufern eine höhere Privatsphäre.

    2. Einladung erforderlich:

    Zu einem privaten Bieterverfahren werden auch nur ausgewählte Käufer zur Teilnahme eingeladen. Die Einladung kann von einem Immobilienmakler oder auch direkt von dem Verkäufer erfolgen. Um am Verfahren teilnehmen zu können, müssen die Interessenten die Einladung akzeptieren.

    3. Flexibilität bei der Terminplanung:

    Auch gibt es in der Regel mehr Flexibilität bei der Festlegung des Zeitrahmens für den Verkauf. Der Start- und Endzeitpunkt des Verfahrens kann zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart werden.

    4. Gebote:

    Die Gebote der Käufer werden nicht öffentlich bekanntgegeben. Die Bieter geben ihre Angebote in der Regel vertraulich ab und der Verkäufer bewertet sie nach Ablauf des Zeitraums.

    5. Verhandlungsmöglichkeiten:

    Bei einem privaten Bieterverfahren gibt es oft noch einen Raum für Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer, welche den Verkaufspreis und die Bedingungen nochmal optimieren können.

    6. Potenziell weniger Wettbewerb:

    Da ein privates Bieterverfahren nicht öffentlich beworben wird, gibt es möglicherweise auch weniger Bieter, was dazu führen kann, dass der Wettbewerb weniger intensiv ist. Abhängig von den Marktbedingungen kann dies Vor- und Nachteile haben.

    Strukturiertes Bieterverfahren

    Das strukturierte Bieterverfahren gewährleistet eine geordnete und transparente Abwicklung. Es kann besonders dann attraktiv sein, wenn ein klar strukturierter Verkaufsprozess und eine professionelle Begleitung gewünscht ist. Trotzdem sollten Verkäufer und Käufer die spezifischen Regeln und Bedingungen dieser Art des Bieterverfahrens beachten.

    Das sind die Hauptmerkmale eines strukturierten Bieterverfahrens:

    1. Professionelle Vorbereitung:

    Ein wesentliches Merkmal ist die professionelle Vorbereitung durch einen erfahrenen Immobilienmakler. Dieser bewertet zunächst die Immobilie, ermittelt den optimalen Startpreis und erstellt ein ansprechendes Exposé.

    2. Klare Zeitlinien:

    In einem strukturierten Bieterverfahren sind klare Zeitlinien vorgegeben. Für den Beginn des Verfahrens, die Angebotsabgabe und die Verkündung der Ergebnisse gibt es also festgelegte Termine. Dadurch ist ein geordneter Ablauf gewährleistet.

    3. Qualifizierte Käufer:

    Interessenten müssen ihre Seriosität und Bonität nachweisen, um am strukturierten Bieterverfahren teilnehmen zu können.

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    4. Schriftliche Angebote:

    Die Bieter geben ein schriftliches Angebot ab, welches in der Regel versiegelt ist. Dies stellt sicher, dass die Gebote vertraulich behandelt werden und erst zu einem festgelegten Zeitpunkt geöffnet wird.

    5. Transparenter Ablauf:

    Der Ablauf des strukturierten Bieterverfahrens ist transparent und gut strukturiert. Die Käufer erhalten hierzu klare Informationen über den Verlauf des Verfahrens.

    6. Verkäufer behält Kontrolle:

    Der Verkäufer behält die Kontrolle über den Verkaufspreis und kann entscheiden, ob er ein Angebot akzeptieren will oder eher ablehnt. Dies ermöglicht es ihm, das Beste aus dem Verkauf herauszuholen.

    7. Professionelle Unterstützung:

    Sowohl Verkäufer als auch Käufer erhalten eine professionelle Unterstützung eines Immobilienmaklers, der den gesamten Prozess begleitet und bei rechtlichen Fragen unterstützt.

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    10. FAQs

    Ist ein Bieterverfahren dasselbe wie eine Aktion oder Versteigerung?

    Ein Bieterverfahren ist nicht dasselbe, wie eine Auktion oder Versteigerung von Häusern. Im Gegensatz zu einer Auktion oder einer Zwangsversteigerung ist das Höchstgebot bei einem Bieterverfahren rechtlich nicht bindend.

    Ist das Bieterverfahren von Immobilien verboten?

    Nein, das Bieterverfahren zum Beispiel für ein Haus ist in der Regel nicht verboten. Es ist eine legitime Methode des Immobilienverkaufs, die in vielen Ländern und Regionen rechtlich akzeptiert wird.

    Was passiert nach dem Bieterverfahren?

    Nach einem Bieterverfahren wird in der Regel der erfolgreiche Bieter ermittelt, der den Zuschlag für die Immobilie erhält. Anschließend finde die Vertragsverhandlungen statt, um den Verkauf abzuschließen und den Besitz der Immobilie zu übertragen.

    Gibt es ein online Verfahren?

    Ja, es gibt ein Online-Verfahren für das Bieterverfahren bei Immobilien. In solchen Verfahren können die Gebote online eingereicht und verwaltet werden, was den Prozess für den Käufer und Verkäufer bequemer und zugänglicher macht.

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