Was Sie über den Bedarfsausweis wissen sollten

Sie planen zukünftig Ihre Immobilie zu verkaufen oder neu zu vermieten?

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Dann sind Sie als Eigentümer dazu verpflichtet einen gültigen Energieausweis vorzeigen zu können. Dieser besteht normalerweise aus insgesamt fünf Seiten und gibt eine generelle Auskunft über die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes. Mit einem Energieausweis müssen Eigentümer die Energieeffizienz Ihrer Immobilie nachweisen können. Der Energieausweis unterteilt sich jedoch in zwei Arten: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. 

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Autor: Virginia Stolinski

Assistenz der Geschäftsführung

 

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Sobald Sie Ihre Immobilie inserieren wollen, müssen die Angaben von einem aktuellen Ausweis daraus hervorgehen. Sollten Sie bei der Übergabe Ihrer Immobilie keinen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis vorlegen können, kann ein sehr hohes Bußgeld anfallen. Sollte der Ausweis zum Zeitpunkt der Besichtigung noch nicht existieren, muss zumindest eine Kopie vorliegen. 

Ein Energieausweis ist aus dem Grund verpflichtend, damit die Miet- oder Kaufinteressenten einen Eindruck von der Energieeffizienz der ganzen Immobilie erhalten und diese somit auch gleich besser mit anderen Immobilien vergleichen können. Ebenso verpflichtend sind Angaben zur Höhe des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs, der verwendete Energieträger und das Baujahr der Immobilie. 

Für die Erstellung eines Ausweises ermittelt ein qualifizierter Fachmann anhand verschiedener Faktoren, wie Heizung, Fenster, Dämmschicht etc. den theoretischen Energiebedarf des ganzen Hauses. 

Wann Sie den Bedarfsausweis und wann den Verbrauchsausweis anwenden sollten, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt in diesem Beitrag. 

1. Der Unterschied zwischen Energieausweis und Bedarfsausweis

Ein Energieausweis unterteilt sich in zwei Arten:
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. 

Wenn Sie sich zwischen den beiden Ausweistypen entscheiden dürfen, müssen Sie folgendes bedenken: Das Gebäudealter sagt einem, ob Sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis benötigen. 

Der Unterschied zwischen einem Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis kann man an nur wenigen Merkmalen erkennen. 

Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

Ermittelt den theoretischen Energiebedarf, der benötigt wird, um unter den durchschnittlichen klimatischen Bedingungen das ganze Gebäude zu beheizen

Legt die Verbrauchswerte aller Bewohner zugrunde

In der Regel aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis

Realistische Aussagekraft, orientiert sich aber immer an dem Heizverhalten der gesamten Bewohner

Wird auf Grundlagen von Daten wie die verwendeten Baumaterialien berechnet

Wird anhand des früheren Energieverbrauchs berechnet 

Kosten: ca. 300-500€

Kosten: ca. 50-100€

Sie haben jedoch auch eins gemeinsam: Sie besitzen beide eine Gültigkeit von zehn Jahren. Beide Ausweisarten enthalten zwar dieselbe Effizienzskala, die Bewertungen können aber für genau dasselbe Gebäude unterschiedlich ausfallen. Der Energie Bedarfsausweis ist im Vergleich zum Verbrauchsausweis im Bereich Aussagekraft und Akzeptanz deutlich besser. Daher wird er von den meisten Eigentümern bevorzugt. Er ist zwar teurer, jedoch sind Sie mit Ihm auf alle Fälle auf der sicheren Seite.

Schlussendlich können die Eigentümer in den meisten Fällen selbst entscheiden, ob sie sich für den Bedarfs- oder Verbrauchsausweis entscheiden.

 2. Der Energieverbrauchsausweis

 2. Der Energieverbrauchs-
ausweis

Zwischen den beiden Arten des Energieausweises ist der Verbrauchsausweis die einfachere und vor allem auch preiswertere Variante.Mit ihm, kann sich ein Interessent einen Überblick über die voraussichtlich erforderliche Energiemenge verschaffen. 

In den einfachsten Fällen kann der Energie Verbrauchsausweis verwendet werden. Er basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten in der Vergangenheit. Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden mindestens drei Abrechnungsperioden benötigt. 

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises wird benötigt:

Energieverbrauchsdaten für Warmwasser des gesamten Gebäudes der letzten drei Jahre.

Angaben für inspektionspflichtige Klimaanlagen und Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion. 

Länger andauernde Leerstände müssen dabei auch berücksichtigt werden wie auch die lokalen Witterungsverhältnisse für jede einzelne Abrechnungsperiode. 

3. Der Bedarfsenergieausweis

3. Der Bedarfsenergie-
ausweis

Sollten Sie einen Energieausweis für Ihre Immobilie benötigen, dann sind Sie mit einem Bedarfsausweis schon mal auf der sicheren Seite. 

Ein Bedarfsausweis für Ihr Haus entsteht, wenn ein Fachmann die verschiedenen Faktoren, wie Heizung, Fenster etc. ermittelt. 

Die Werte des Bedarfsenergieausweis können Sie anhand der Farbskala erkennen. 

ACHTUNG:

Falsche und ungenaue Angaben von Daten, können
einen Bedarfsausweis ungültig machen.
Wir als Immobilienmakler helfen Ihnen dabei gerne weiter.

Unverbindliche Anfrage

In diesen Fällen ist ein Bedarfsausweis Pflicht:

Bei MFHs mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. 

Wenn mehr als 10% der Fläche eines Außenbauteils erneuert worden ist.

Für Neubauten

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MUSTERBEISPIEL ENERGIEAUSWEIS:

4. Für wen ist ein Bedarfsausweis Notwendig?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen, dann ist ein Energieausweis Pflicht. Falls Sie sich zukünftig also eine Wohnung kaufen wollen, dann ist auf jeden Fall ein Energieausweis notwendig, den der Eigentümer Ihnen vorzeigen muss.

In diesen Fällen ist ein Bedarfsausweis Pflicht:

Bei Haus- oder Wohnungsverkauf

Bei Neuvermietung

Bei Sanierung und Modernisierung

An sich haben die Eigentümer meist freie Wahl, ob sie sich für ihre Immobilie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausstellen lassen. 

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, wann der Bedarfsausweis Pflicht ist: 

Bei Mehrfamilienhäusern, die weniger als fünf Wohneinheiten besitzen

Wenn sie noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten können

Wenn vor kurzem nachträglich die Fassade gedämmt wurde

Wenn mehr als 10% der Fläche eines Außenbauteils erneuert worden sind.

Wenn keine drei Abrechnungsdaten der letzten drei Jahre vorhanden sind

Bei Neubauten 

ACHTUNG:

Bei Missachtung droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 €

Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis dann vorgezeigt werden oder in Kopie ausgehändigt werden. 
Es gibt jedoch Ausnahmen. Freigestellt von der Energiepass Pflicht sind: 

BAUDENKMÄLER

KLEINE GEBÄUDE

Mit einer Nutzfläche ≤ 50m2

GEBÄUDE

Die unter Denkmalschutz stehen

HÄUSER

Mit einer Nutzfläche < 50m2

5. WER STELLT EINEN BEDARFSAUSWEIS?

Energieberater

Schornsteinfeger

Architekten

Bauingenieure

Egal, welche Art von Energieausweis Sie erstellen lassen möchten, es ist immer ein zertifizierter Fachmann hierfür erforderlich. Selbst dürfen die Eigentümer den Energieausweis jedoch nicht ausstellen. Wenn nicht berechtigte Personen Energieausweise ausstellen sollten, können bis zu 10.000€ Bußgeld fällig werden. Es gibt hierzu aber kein allgemeines gültiges Zertifikat für eine Zulassung zur Erstellung eines Energieausweises. Sie als Auftraggeber müssen sich daher auf verlässliche Angaben verlassen, dass der Aussteller die Anforderungen erfüllt.

Wo sollen sie den energieausweis beantragen?

Es ist aber auch möglich, den Energieausweis, also den Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis online erstellen zu lassen. Für den Verkauf oder Vermietung Zwecke können Sie einen Energiepass bzw. den Bedarfsausweis günstig online beantragen. 

Da wir mit einem zertifizierten Fachmann zusammenarbeiten und uns auch mit der Onlineerstellung gut auskennen, sind wir hierbei der beste Ansprechpartner für Ihren Immobilienverkauf. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns gerne online.

6. Wie lange ist ein energieausweis gültig?

Die Gültigkeit des Energieausweis ist ab seinem Ausstellungsdatum.  Abgelaufen ist er zehn Jahre und ein Tag nach diesem Datum. 

Eine nicht korrekte Verwendung eines Energieausweises stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Damit droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 15.000€.  Nach Sanierung ist es verpflichtend, einen Energieausweis mit aktueller Gültigkeit anzufordern. Es lohnt sich sogar den Energieausweis zu erneuern, da sich normalerweise die Energieeffizienz verbessert. 

Einen Energieausweis zu verlängern ist nicht möglich, da sich die Kennwerte für die Berechnung verändern. Ist die Frist also abgelaufen, müssen Sie den Energieausweis erneuern. Falls Sie sich auch da unsicher sind und Hilfe oder Beratung benötigen, helfen wir Ihnen als Ihre Immobilienmakler selbstverständlich jederzeit weiter. 

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7. Was kostet ein Bedarfsausweis?

Der Preis für die beiden Arten ist von verschiedenen Faktoren abhängig: 

Gebäudegröße, Aufwand der Erfassung oder das Heizsystem. Die Kosten können aber je nachdem, ob ein Vor-Ort-Termin stattfindet und ob ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis erstellt werden soll, variieren. Bei einem Bedarfsausweis können Sie grundsätzlich von höheren Kosten ausgehen. Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger, kostet aber meist mehrere hundert Euro. 

Die Kosten für einen online bestellten Bedarfsausweis betragen ca. 100€. 

Aufwendiger ist die Erstellung, wenn dafür ein Energieberater die Immobilie Vor-Ort begutachten muss. Dabei liegen die Kosten meist zwischen 300 und 500€.

Die Kosten für den Bedarfsausweis bei einem Einfamilienhaus sind selbstverständlich geringer als die eines Mehrfamilienhauses. Bei Mehrfamilienhäusern mit über sechs Wohneinheiten sind Kosten ab ca. 250€ gewöhnlich. 

Die Kosten sind immer vom Eigentümer zu tragen. Vermieter dürfen die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises auf keinen Fall auf den Mieter umlegen.

8. Das wichtigste auf einen Blick?

  • Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen, dann ist ein Energieausweis Pflicht. 

  • Sollten Sie bei der Übergabe Ihrer Immobilie keinen Energieausweis vorlegen können, kann ein hohes Bußgeld anfallen
  • Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis dann vorgezeigt werden oder in Kopie ausgehändigt werden. 
  • Ein Energieausweis unterteilt sich in zwei Arten: Bedarfsausweis und Energieausweis 

  • Der Energie Bedarfsausweis ist im Vergleich zum Verbrauchsausweis im Bereich Aussagekraft und Akzeptanz deutlich besser
  • In den einfachsten Fällen kann der Energie Verbrauchsausweis verwendet werden. Er basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten in der Vergangenheit
  • Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden mindestens drei Abrechnungsperioden benötigt
  • Ein Bedarfsausweis für Ihr Haus entsteht, wenn ein Fachmann die verschiedenen Faktoren, wie Heizung, Fenster etc. ermittelt
  • Achtung: Falsche und ungenaue Angaben von Daten, können einen Bedarfsausweis ungültig machen. 
  • Egal, welche Art von Energieausweis Sie erstellen lassen möchten, es ist immer ein zertifizierter Fachmann hierfür erforderlich. 
  • Selbst dürfen die Eigentümer den Energieausweis jedoch nicht ausstellen. 
  • Wenn nicht berechtigte Personen Energieausweise ausstellen sollten, können bis zu 10.000€ Bußgeld fällig werden. 
  • Es ist aber auch möglich, den Energieausweis, also den Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis online erstellen zu lassen.
  • Die Gültigkeit des Energieausweis ist ab seinem Ausstellungsdatum. 
  • Abgelaufen ist er 10 Jahre und ein Tag nach diesem Datum. 
  • Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger, kostet aber meist mehrere hundert Euro. 

  • Die Kosten sind immer vom Eigentümer zu tragen.

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